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PFLICHTEN DES ADOPTANTEN

Die Lebenserwartung einer Wohnungskatze beträgt 15 – 20 Jahre. Wir bitten Sie, eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen und sich der Verantwortung bewusst zu sein, die Sie mit

der Ankunft einer Katze in Ihrem Zuhause übernehmen. Er ist ein sehr sensibles Wesen, das

Ihnen viel Glück bringen wird, vorausgesetzt, Sie respektieren seine Bedürfnisse und kümmern sich gut um ihn.

In Bezug auf das Tier ist es die Pflicht des Adoptanten:

- Halten Sie das Tier unter Bedingungen fest, die seinen biologischen und Verhaltensbedürfnissen

  entsprechen, und kümmern Sie sich sorgfältig um es gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen

  gemäß den Artikeln L. 214-1 bis L. 214-3 des Gesetzbuchs für Land- und Seefischerei.

Auszug aus dem Land- und Seefischereigesetz:

«Da jedes Tier ein fühlendes Wesen ist, muss es von seinem Besitzer in Bedingungen gebracht werden, die mit den biologischen Anforderungen seiner Art vereinbar sind. Es ist verboten, sowohl Haustiere als auch Wildtiere zu misshandeln.»

- Verstoßen Sie nicht gegen die Tierschutzgesetze, da sonst rechtliche Schritte eingeleitet werden.

- Sorgen Sie dafür, dass er neben sich im Haus selbst lebt.

- Behandle das Tier gut; Lassen Sie ihn nicht gefesselt oder eingesperrt in einem Tierheim,

  Zwinger oder isolierten Raum.

- Geben Sie ihm Nahrung, Pflege und einen Lebensraum, der seinen Bedürfnissen für sein

  Wohlbefinden und seine Ausgeglichenheit entspricht (Kratzbaum, hohe Ruheplätze, Spielzeug

  usw.) und halten Sie seinen Impfpass auf dem neuesten Stand.

- Zum gegebenen Zeitpunkt (Durchschnittsalter (5–6 Monate)) kastrieren oder kastrieren lassen,

  wenn das Kätzchen/die Katze zum Zeitpunkt der Adoption aufgrund seines Alters noch nicht

  kastriert ist. Es obliegt dem Adoptanten, den Zeitpunkt der Sterilisation/Kastration festzulegen,

  indem er sich mindestens 15 Tage im Voraus an den Verein wendet, um den Eingriff mit einer der

  Partnertierkliniken zu organisieren.

- Die Sterilisation/Kastration erfolgt entweder beim Partnertierarzt des Vereins (Gutschein liegt

  diesem Adoptionsvertrag separat bei) oder bei einem anderen Tierarzt nach Absprache mit dem

  STC68 unter Einhaltung der auf dem Gutschein angegebenen Frist. Die Katze sollte nicht nach

  draußen gehen, bevor sie kastriert oder kastriert wurde.

- Wenn der Adoptierende nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Sterilisation/Kastration ergreift, ist er

  oder sie einem Wurf des Weibchens ausgesetzt, für den der Verein nicht verantwortlich gemacht

  werden kann. In diesem Fall erstattet der Verein die Anzahlung nicht zurück.

- Um für eine erwachsene Katze eine Sicherheitsfrist von mindestens 8 Wochen einzuhalten, ist es

 die Zeit, in der sie sich zurechtfinden kann.

- Zur Sicherung von Balkonen, Terrassen und/oder Orten, die das Leben der Katze gefährden

  könnten.

- ++ Lassen Sie Fenster oder Terrassentüren nicht mit Dreh-/Kippfunktion geöffnet.

- ++ Lassen Sie giftige Zimmerpflanzen nicht in Reichweite (Dieffenbachia, Orchidee, Ficus und

       zweifarbige Pflanzen mit Weiß im Allgemeinen, Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit!), ohne

      dass die Katze von einer Person im Raum selbst beaufsichtigt wird. Sehr hohe Todesgefahr     

     durch Strangulation oder Vergiftung!

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